11 Dezember 2019 ~ 0 Comments

Recht auf Meinungsfreiheit

Werner Patzelt hat das Problem jüngst auf den Punkt gebracht, als er davon sprach, daß die „sozialen Kosten“ hoch, häufig zu hoch sind, wenn jemand von seinem Recht auf Meinungsfreiheit – ganz und gar im Rahmen der Gesetze – Gebrauch macht.

Diese sozialen Kosten treten in vielfacher Weise auf. Wer etwa seine Karriere ruinieren und seinen Freundeskreis halbieren will, der äußere sich nur kritisch zur Flüchtlingspolitik, wie sie von der Bundesregierung unter dem Beifall der Oppositionsparteien mit Ausnahme der AfD (und ein bißchen der FDP) vertreten wird, und wie sie von den christlichen Kirchen allen Ernstes als Zeugnis des Glaubens gelobt wird.

Das zeigt sich vor allem daran, daß vom politischen Weltbild – genau genommen könnte man auch von einer Gesinnung mit Glaubensqualität sprechen – abweichende Meinungen gesellschaftlich nicht geduldet, ja sogar unterdrückt werden. Trotz der selektiven Berichterstattung der Medien, wenn es um die Bürgerrechte so genannter „Rechter“ geht, lesen wir schon seit Jahren immer wieder von Brandanschlägen und körperlichen Attacken auf Politiker der einzigen „rechten“ Partei von Bedeutung, der AfD.

Im allgemeinen geht die veröffentlichte Meinung auch achselzuckend daran vorbei, wenn die Häuser dieser Politiker mit Steinen oder Brandsätzen beworfen und mit Farbe beschmiert werden, ihre Autos angezündet und sie selbst verprügelt werden. Ja sogar die Attacken auf ihre Kinder in öffentlichen Schulen werden hingenommen. Mancher denkt sich wohl, das kommt halt davon, wenn man ein „Rechter“ ist. Man fragt sich natürlich, was in den Köpfen der Leute vorgeht, die sich anmaßen, abweichende Meinungen mit Gewalt zu unterdrücken.

An und für sich sollte es unter Demokraten doch unstrittig sein, daß die Meinungsfreiheit schlechthin die Grundlage der Demokratie ist, wie das unser Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung feststellt. In seinem grundlegenden und daher immer wieder zitierten Lüth-Urteil vom 15.01.1958 formuliert es ja mit beeindruckender Wortwahl:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist im gewissen Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“

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