13 Juli 2015 ~ 0 Comments

„MEIN KAMPF“

Warum wird in Deutschland das Recht gebeugt, geltendes Recht nicht umgesetzt, wenn es um Juden und Muslime geht?

Nur wenigen Leuten ist bekannt, dass antisemitische Literatur wie Hitlers «Mein Kampf» und die «Protokolle der Weisen von  Zion», die in Deutschland aus gutem Grund auf dem Verbots-Index stehen, in der arabischen Welt seit vielen Jahrzehnten die Bestsellerlisten anführen – und auch IN DEUTSCHLAND IN MOSCHEEN AUF DEM BÜCHERTISCH LIEGEN?

Das Bundesjustizministerium teilte auf Anfrage mit, dass es zu dem Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB keine Zusatzbestimmungen gibt, die besagen würden, dass er ausschliesslich auf deutschsprachige Literatur anzuwenden sei.

Hier werden – aus welchen Gründen auch immer – PARALLELGESELLSCHAFTEN herangezogen, deren Einstellung unserer Verfassung zuwiderlaufen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

„DeEskalation“ in der Form des Gewährenlassens bei Hetzparolen auf den Straßen und Duldung von faschistischer Literatur in religiösen Treffpunkten entspricht sicher nicht den Vorgaben unserer Verfassung.
Wenn es versäumt wird, den Anfängen zu wehren, muss sich niemand wundern, wenn demnächst unsere jetzige Freiheit durch religiöspolitischen Fanatismus beseitigt wird – wie zur Zeit in Nahost.

Quelle:
Nach einem Interview von factum 7/2010 (http://www.factum-magazin.ch)
mit der Islamwissenschaftlerin Carmen Matussek

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